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OGH Rechtssatz RS0131215 (1Ob142/16p)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131215 Entscheidungsdatum23.11.2016 Geschäftszahl1Ob142/16p NormABGB §1335 RechtssatzSelbst wenn § 1335 ABGB auf Zinsen aus einem mit Urteil zugesprochenen Kapital anwendbar wäre, käme die Begrenzung der Zinsen nicht in Betracht, falls der Gläubiger, bevor diese die Höhe des Kapitalbetrags erreicht haben, in Ansehung der Zinsen zielführende Exekutionsschritte setzt.Selbst wenn Paragraph 1335, ABGB auf Zinsen aus einem mit Urteil zugesprochenen Kapital anwendbar wäre, käme die Begrenzung der Zinsen nicht in Betracht, falls der Gläubiger, bevor diese die Höhe des Kapitalbetrags erreicht haben, in Ansehung der Zinsen zielführende Exekutionsschritte setzt.

EntscheidungstexteTE OGH 2016-11-23 1 Ob 142/16p Veröff: SZ 2016/125 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131215

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