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OGH Rechtssatz RS0131249 (1Ob174/16v)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131249 Entscheidungsdatum10.02.2017 Geschäftszahl1Ob174/16v NormABGB §1169; BauKG §1 RechtssatzAuf einer Baustelle tätige Selbständige fallen nicht in den Schutzbereich des BauKG. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1169 ABGB haftet der Werkbesteller.Auf einer Baustelle tätige Selbständige fallen nicht in den Schutzbereich des BauKG. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht nach Paragraph 1169, ABGB haftet der Werkbesteller.

EntscheidungstexteTE OGH 2017-02-10 1 Ob 174/16v European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131249

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