Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

OGH Rechtssatz RS0131267 (2Ob167/16x)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131267 Entscheidungsdatum23.02.2017 Geschäftszahl2Ob167/16x; 2Ob105/17f NormABGB §774; ABGB §787 RechtssatzDas dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ im Sinn des § 774 ABGB.Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ im Sinn des Paragraph 774, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 2017-02-23 2 Ob 167/16x Veröff: SZ 2017/23 TE OGH 2018-05-16 2 Ob 105/17f Auch; Beisatz: Hier: Rechtsstellung eines Vorlegatars. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131267

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.