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OGH Rechtssatz RS0131647 (5Ob183/16x)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131647 Entscheidungsdatum27.06.2017 Geschäftszahl5Ob183/16x NormABGB §879 Abs3 E; ABGB §1096 E; ABGB §1413 RechtssatzEine Klausel in Vertragsformblättern für Mietverträge, nach der kein exakter Termin für den Beginn des Mietverhältnisses vorgesehen ist, sondern nur ein Datum, zu dem der Vertrag spätestens in Wirksamkeit tritt, und in der sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Übergabetermin eine gewisse Zeit im Voraus bekannt zu geben, verstößt weder gegen § 879 Abs 3 ABGB noch gegen § 1413 ABGB oder § 1096 ABGB.Eine Klausel in Vertragsformblättern für Mietverträge, nach der kein exakter Termin für den Beginn des Mietverhältnisses vorgesehen ist, sondern nur ein Datum, zu dem der Vertrag spätestens in Wirksamkeit tritt, und in der sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Übergabetermin eine gewisse Zeit im Voraus bekannt zu geben, verstößt weder gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB noch gegen Paragraph 1413, ABGB oder Paragraph 1096, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 2017-06-27 5 Ob 183/16x Beisatz: Hier: 6 Wochen. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131647

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