OGH Rechtssatz RS0131892 (2Ob155/16g)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131892 Entscheidungsdatum14.12.2017 Geschäftszahl2Ob155/16g NormKSchG §6 Abs1 Z7 RechtssatzEin Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 7 KSchG liegt immer dann vor, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen ein sonst bestehendes Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers (zB nach § 471 ABGB) ausgeschlossen oder beschränkt wird.Ein Verstoß gegen Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 7, KSchG liegt immer dann vor, wenn in allgemeinen Geschäftsbedingungen ein sonst bestehendes Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers (zB nach Paragraph 471, ABGB) ausgeschlossen oder beschränkt wird.
EntscheidungstexteTE OGH 2017-12-14 2 Ob 155/16g Veröff: SZ 2017/143 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131892