OGH Rechtssatz RS0131882 (1Ob214/17b)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131882 Entscheidungsdatum15.12.2017 Geschäftszahl1Ob214/17b NormABGB §879 Abs3 E RechtssatzEine Berufung auf § 897 Abs 3 ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.Eine Berufung auf Paragraph 897, Absatz 3, ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.
EntscheidungstexteTE OGH 2017-12-15 1 Ob 214/17b Das gilt auch, wenn dieser Mustervertrag inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmt. (T1) Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB unwirksam sein. (T2)Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des Paragraph 879, Absatz eins, ABGB unwirksam sein. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131882