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OGH Rechtssatz RS0131975 (3Ob130/17i)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0131975 Entscheidungsdatum21.02.2018 Geschäftszahl3Ob130/17i NormABGB idF KindNamRÄG 2013 §188 Abs2ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §188 Abs2 RechtssatzWenn der Antragsteller sein bestehendes oder früher bestandenes qualifiziertes Verhältnis zum Kind (iSd Judikatur des EGMR) schlüssig behauptet, sind diese Behauptungen auch dann bei der Prüfung der Antragslegitimation zu unterstellen, wenn sie von den Antragsgegnern bestritten werden.

EntscheidungstexteTE OGH 2018-02-21 3 Ob 130/17i Veröff: SZ 2018/13 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131975

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