OGH Rechtssatz RS0132001 (4Ob208/17t)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0132001 Entscheidungsdatum22.03.2018 Geschäftszahl4Ob208/17t NormABGB §1325 RechtssatzDie mit der Vertauschung eines neugeborenen Kindes auf einer Geburtenstation verbunden, massivste Beeinträchtigung der immateriellen Interessen von Eltern und Kind ist wertungsmäßig der Tötung bzw. schweren Verletzung eines nahen Angehörigen vergleichbar und rechtfertigt in Übereinstimmung mit den zum Trauerschmerzengeld entwickelten Grundsätzen einen Ersatzanspruch für erlittenen Seelenschmerz.
EntscheidungstexteTE OGH 2018-03-22 4 Ob 208/17t Beisatz: Ob der Ersatz ideeller Schäden stets grobes Verschulden voraussetzt oder ob – insbesondere angesichts neuerer gesetzlicher Regelungen wie vor allem § 1328a ABGB – ein Zuspruch unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei leichter Fahrlässigkeit in Betracht kommt, wurde hier ausdrücklich offen gelassen. (T1)Beisatz: Ob der Ersatz ideeller Schäden stets grobes Verschulden voraussetzt oder ob – insbesondere angesichts neuerer gesetzlicher Regelungen wie vor allem Paragraph 1328 a, ABGB – ein Zuspruch unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei leichter Fahrlässigkeit in Betracht kommt, wurde hier ausdrücklich offen gelassen. (T1) Veröff: SZ 2018/24 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132001