15Ra13/18a
RIS Dokument GerichtOLG Innsbruck RechtssatznummerRI0100055 Entscheidungsdatum23.03.2018 Geschäftszahl15Ra13/18a NormArbVG §115 Abs3; ArbVG §116 RechtssatzEin gemäß § 116 ArbVG "ad hoc" freigestellter Betriebsrat hat nach dem Lohnausfallsprinzip des § 115 Abs 3 ArbVG Anspruch auf jenes Entgelt, das er, wäre er nicht durch seine Betriebsratstätigkeit verhindert gewesen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge konkret verdient hätte. Eine Pauschalabrechnung nach wie immer auch ermittelten Kriterien ist nicht zulässig.Ein gemäß Paragraph 116, ArbVG "ad hoc" freigestellter Betriebsrat hat nach dem Lohnausfallsprinzip des Paragraph 115, Absatz 3, ArbVG Anspruch auf jenes Entgelt, das er, wäre er nicht durch seine Betriebsratstätigkeit verhindert gewesen, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge konkret verdient hätte. Eine Pauschalabrechnung nach wie immer auch ermittelten Kriterien ist nicht zulässig.
EntscheidungstexteTE OLG Innsbruck 2018-03-23 15 Ra 13/18a European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0819:2018:RI0100055