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OGH Rechtssatz RS0135410 (2Ob122/17f u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135410 Entscheidungsdatum25.03.2025 Geschäftszahl2Ob122/17f; 2Ob2/25w; 2Ob229/23z NormABGB §943 NotariatsaktsG §1 litd RechtssatzDas Erfordernis der wirklichen Übergabe iSv § 943 ABGB und § 1 lit d NotariatsaktsG dient dem Übereilungsschutz.Das Erfordernis der wirklichen Übergabe iSv Paragraph 943, ABGB und Paragraph eins, Litera d, NotariatsaktsG dient dem Übereilungsschutz.

EntscheidungstexteTE OGH 2018-05-03 2 Ob 122/17f TE OGH 2025-03-25 2 Ob 2/25w Beisatz: Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“ (T1) TE OGH 2024-02-20 2 Ob 229/23z Beisatz: Hier: Wirkliche Übergabe durch Räumung der Wohnung durch die Geschenkgeberin, Übergabe sämtlicher Schlüssel der Wohnung und Benachrichtigung der Hausverwaltung von der Schenkung. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2018:RS0135410

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.