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1R90/18i

RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0000936 Entscheidungsdatum30.10.2018 Geschäftszahl1R90/18i NormZPO §279 RechtssatzEin Präklusionsbeschluss nach § 279 Abs 1 ZPO kann auch außerhalb einer mündlichenEin Präklusionsbeschluss nach Paragraph 279, Absatz eins, ZPO kann auch außerhalb einer mündlichen Verhandlung gefasst werden kann, vorausgesetzt der Gegner hat zuvor ausreichend Gelegenheit, zu einem darauf abzielenden Antrag Stellung zu nehmen.

Gegenteilig: RS0036930 EntscheidungstexteTE OLG Wien 2018-10-30 1 R 90/18i European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000936

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