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OGH Rechtssatz RS0132882 (2Ob84/19w u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0132882 Entscheidungsdatum28.05.2024 Geschäftszahl2Ob84/19w; 2Ob175/19b; 2Ob32/24f NormABGB §1487a ABGB §1503 Abs7 Z9 RechtssatzSoweit zufolge §1503 Abs 7 Z 9 ABGB die Bestimmung des §1487a ABGB auf ein vor dem 1.1.2017 erworbenes Recht anzuwenden ist, gilt für dieses Recht nicht nur die kenntnisabhängige kurze, sondern auch die Kombination mit der kenntnisunabhängigen langen Verjährungsfrist, die mit dem Tod des Erblassers beginnt. Daher tritt die Verjährung aufgrund des Ablaufs der langen Frist auch dann ein, wenn die kurze Frist bei Ablauf der langen Frist noch nicht abgelaufen sein sollte.Soweit zufolge §1503 Absatz 7, Ziffer 9, ABGB die Bestimmung des §1487a ABGB auf ein vor dem 1.1.2017 erworbenes Recht anzuwenden ist, gilt für dieses Recht nicht nur die kenntnisabhängige kurze, sondern auch die Kombination mit der kenntnisunabhängigen langen Verjährungsfrist, die mit dem Tod des Erblassers beginnt. Daher tritt die Verjährung aufgrund des Ablaufs der langen Frist auch dann ein, wenn die kurze Frist bei Ablauf der langen Frist noch nicht abgelaufen sein sollte.

EntscheidungstexteTE OGH 2019-10-22 2 Ob 84/19w Veröff: SZ 2019/95 TE OGH 2019-12-17 2 Ob 175/19b Beisatz: Hier: Klage gegen den Staat (Bund) auf Abtretung des heimgefallenen (nunmehr: sich von ihm angeeigneten) Nachlasses. (T1) TE OGH 2024-05-28 2 Ob 32/24f vgl; Beisatz: Verneinung verfassungsrechtlicher Bedenken dagegen, dass Ansprüche auch ohne Ablauf der kurzen Frist verjähren können und dass Fristen nach altem Recht durch § 1503 Abs 9 Z 7 ABGB allenfalls verkürzt werden. (T2)vgl; Beisatz: Verneinung verfassungsrechtlicher Bedenken dagegen, dass Ansprüche auch ohne Ablauf der kurzen Frist verjähren können und dass Fristen nach altem Recht durch Paragraph 1503, Absatz 9, Ziffer 7, ABGB allenfalls verkürzt werden. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132882

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.