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OGH Rechtssatz RS0133011 (9ObA120/19s u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133011 Entscheidungsdatum27.02.2020 Geschäftszahl9ObA120/19s; 8ObA67/19i NormABGB § 1328aABGB Paragraph 1328 a RechtssatzMit den ohne Abschluss einer nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortungen des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs greift der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein.Mit den ohne Abschluss einer nach Paragraph 96, Absatz eins, Ziffer 3, ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach Paragraph 10, AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortungen des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs greift der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein.

EntscheidungstexteTE OGH 2020-01-22 9 ObA 120/19s Veröff: SZ 2020/6 TE OGH 2020-02-27 8 ObA 67/19i European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133011

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