OGH Rechtssatz RS0133093 (6Ob54/20i)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133093 Entscheidungsdatum25.03.2020 Geschäftszahl6Ob54/20i NormGmbHG §6 Abs1 GmbHG §10b RechtssatzBei einer im Sinne von § 10b GmbHG gründungsprivilegierten GmbH kann das Stammkapital auch höher als das Mindeststammkapital von 35.000 EUR (§ 6 Abs 1 GmbHG) sein.Bei einer im Sinne von Paragraph 10 b, GmbHG gründungsprivilegierten GmbH kann das Stammkapital auch höher als das Mindeststammkapital von 35.000 EUR (Paragraph 6, Absatz eins, GmbHG) sein.
EntscheidungstexteTE OGH 2020-03-25 6 Ob 54/20i Beisatz: Die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage kann für jeden Gesellschafter unterschiedlich festgelegt werden; gleiches gilt für das Verhältnis zwischen der gründungsprivilegierten und der übernommenen Stammeinlage. (T1); Veröff: SZ 2020/21 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133093