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OGH Rechtssatz RS0133180 (3Ob47/20p)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133180 Entscheidungsdatum06.05.2020 Geschäftszahl3Ob47/20p NormABGB §223 ABGB §281 Abs3 ABGB §258 Abs3 RechtssatzBei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird.Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des Paragraph 223, ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird.

EntscheidungstexteTE OGH 2020-05-06 3 Ob 47/20p Veröff: SZ 2020/42 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133180

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