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OGH Rechtssatz RS0133177 (2Ob87/19m)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133177 Entscheidungsdatum26.05.2020 Geschäftszahl2Ob87/19m NormABGB §775 Abs2 RechtssatzVon der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.Von der Bestimmung des Paragraph 775, Absatz 2, ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.

EntscheidungstexteTE OGH 2020-05-26 2 Ob 87/19m Veröff: SZ 2020/46 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133177

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