OGH Rechtssatz RS0133420 (5Ob183/20b)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133420 Entscheidungsdatum26.11.2020 Geschäftszahl5Ob183/20b NormABGB §450 ABGB §451 C GBG §14 RechtssatzDer Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann.
EntscheidungstexteTE OGH 2020-11-26 5 Ob 183/20b Beisatz: Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung aus den dem Eintragungsgesuch angeschlossenen Urkunden ergibt. (T1); Veröff: SZ 2020/110 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133420