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OGH Rechtssatz RS0133424 (14Os47/20y u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133424 Entscheidungsdatum08.10.2024 Geschäftszahl14Os47/20y; 14Os26/24s NormStGB §306 StGB §307b RechtssatzDer Vorteil muss sich auf die künftige Tätigkeit als Amtsträger beziehen.

EntscheidungstexteTE OGH 2020-12-15 14 Os 47/20y TE OGH 2024-10-08 14 Os 26/24s vgl; Beisatz: "Tätigkeit als Amtsträger" umfasst jede Handlung, die in einem funktionalen Zusammenhang zum Aufgabenbereich des Amtsträgers steht. Gänzlich außerhalb des abstrakten Zuständigkeitsbereichs liegende Handlungen scheiden hingegen ebenso als Bezugspunkt des Vorsatzes aus wie privates Handeln des Amtsträgers, selbst wenn es vor dem Hintergrund der beruflichen Stellung, unter Ausnutzung derselben oder der vom Rechtsträger zur Verfügung gestellten Ressourcen erfolgt. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133424

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