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OGH Rechtssatz RS0133448 (2Ob174/20g)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133448 Entscheidungsdatum28.01.2021 Geschäftszahl2Ob174/20g NormABGB §540 RechtssatzEin strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung, die die absichtliche Vereitelung der Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen zum Ziel hat, steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd § 540 ABGB nF entgegen.Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung, die die absichtliche Vereitelung der Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen zum Ziel hat, steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd Paragraph 540, ABGB nF entgegen.

EntscheidungstexteTE OGH 2021-01-28 2 Ob 174/20g SZ 2021/8 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133448

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