OGH Rechtssatz RS0133548 (6Ob155/20t)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133548 Entscheidungsdatum18.02.2021 Geschäftszahl6Ob155/20t NormGmbHG §30c Rechtssatz§ 30c GmbHG sieht eine zeitlich befristete Entsendung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nicht vor. Der Entsandte bleibt so lange Aufsichtsratsmitglied, bis er entweder nach § 30c Abs 3 oder 4 GmbHG abberufen wird.Paragraph 30 c, GmbHG sieht eine zeitlich befristete Entsendung eines entsandten Aufsichtsratsmitglieds nicht vor. Der Entsandte bleibt so lange Aufsichtsratsmitglied, bis er entweder nach Paragraph 30 c, Absatz 3, oder 4 GmbHG abberufen wird.
EntscheidungstexteTE OGH 2021-02-18 6 Ob 155/20t Veröff: SZ 2021/11 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133548