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OGH Rechtssatz RS0133653 (2Ob75/20y)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133653 Entscheidungsdatum26.05.2021 Geschäftszahl2Ob75/20y NormABGB aF §542 RechtssatzErbunwürdigkeit iSd § 542 ABGB aF liegt auch dann vor, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die vorsätzliche Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, etwa durch Unterschiebung eines Testaments.Erbunwürdigkeit iSd Paragraph 542, ABGB aF liegt auch dann vor, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat und durch die vorsätzliche Handlung eines Erben die gesetzliche Erbfolge beeinträchtigt wird oder werden soll, etwa durch Unterschiebung eines Testaments.

EntscheidungstexteTE OGH 2021-05-26 2 Ob 75/20y European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133653

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