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OGH Rechtssatz RS0133714 (2Ob63/21k)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133714 Entscheidungsdatum24.06.2021 Geschäftszahl2Ob63/21k NormABGB §677 idF ErbRÄG 2015ABGB §677 in der Fassung ErbRÄG 2015 ABGB §678 idF ErbRÄG 2015ABGB §678 in der Fassung ErbRÄG 2015 RechtssatzWenn eine Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Pflege vereinbart bzw gewährt wurde, diese aber nicht die nach § 678 Abs 1 ABGB auszumittelnde Höhe des Pflegevermächtnisses erreicht, steht das Pflegevermächtnis in Höhe des Differenzbetrages zu. Die Höhe des Pflegevermächtnisses hängt von Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistungen und damit stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist in Anlehnung an § 1152 ABGB, wie hoch der angemessene Lohn des Pflegenden gewesen wäre. Eine Orientierungsgröße können in diesem Zusammenhang die Mindestlohntarife für im Haushalt Beschäftigte darstellen, ohne dass diesen allein entscheidende Bedeutung zukäme. Die Ausmittlung hat letztlich nach richterlichem Ermessen gemäß § 273 ZPO zu erfolgen.Wenn eine Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Pflege vereinbart bzw gewährt wurde, diese aber nicht die nach Paragraph 678, Absatz eins, ABGB auszumittelnde Höhe des Pflegevermächtnisses erreicht, steht das Pflegevermächtnis in Höhe des Differenzbetrages zu.

Die Höhe des Pflegevermächtnisses hängt von Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistungen und damit stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist in Anlehnung an Paragraph 1152, ABGB, wie hoch der angemessene Lohn des Pflegenden gewesen wäre. Eine Orientierungsgröße können in diesem Zusammenhang die Mindestlohntarife für im Haushalt Beschäftigte darstellen, ohne dass diesen allein entscheidende Bedeutung zukäme. Die Ausmittlung hat letztlich nach richterlichem Ermessen gemäß Paragraph 273, ZPO zu erfolgen.

EntscheidungstexteTE OGH 2021-06-24 2 Ob 63/21k Veröff: SZ 2021/64 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133714

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.