OGH Rechtssatz RS0133669 (14Os23/21w)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133669 Entscheidungsdatum29.06.2021 Geschäftszahl14Os23/21w NormStGB §309 RechtssatzBeauftragter iSd § 309 StGB ist jede Person, die rechtsgeschäftlich für ein Unternehmen handeln darf oder zumindest eine faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen hat.Beauftragter iSd Paragraph 309, StGB ist jede Person, die rechtsgeschäftlich für ein Unternehmen handeln darf oder zumindest eine faktische Möglichkeit der Einflussnahme auf betriebliche Entscheidungen hat.
EntscheidungstexteTE OGH 2021-06-29 14 Os 23/21w European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133669