← Österreich

{'item': '2Ob19/21i; 2Ob148/23p'}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133747 Entscheidungsdatum25.07.2023 Geschäftszahl2Ob19/21i; 2Ob148/23p NormAEUV Lissabon Art267 MÜ Art17 Abs1 MÜ Art29 RechtssatzDem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267, AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist die an einen Unfall im Sinn von Art 17 Abs 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am
  2. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom
  3. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, anschließende medizinische Erstversorgung an Bord des Luftfahrzeugs, die zu einer von den eigentlichen Unfallfolgen abgrenzbaren weiteren Körperverletzung des Reisenden führt, gemeinsam mit dem auslösenden Ereignis als einheitliches Unfallgeschehen anzusehen?
  4. Ist die an einen Unfall im Sinn von Artikel 17, Absatz eins, des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am
  5. Dezember 1999 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet und durch den Beschluss 2001/539/EG des Rates vom
  6. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, anschließende medizinische Erstversorgung an Bord des Luftfahrzeugs, die zu einer von den eigentlichen Unfallfolgen abgrenzbaren weiteren Körperverletzung des Reisenden führt, gemeinsam mit dem auslösenden Ereignis als einheitliches Unfallgeschehen anzusehen?
  7. Wenn Frage 1 verneint wird: Steht Art 29 des genannten Übereinkommens einem Anspruch auf Ersatz des durch die medizinische Erstversorgung verursachten Schadens entgegen, wenn dieser zwar innerhalb der Verjährungsfrist des nationalen Rechts, aber bereits außerhalb der Ausschlussfrist des Art 35 des Übereinkommens geltend gemacht wird?
  8. Wenn Frage 1 verneint wird: Steht Artikel 29, des genannten Übereinkommens einem Anspruch auf Ersatz des durch die medizinische Erstversorgung verursachten Schadens entgegen, wenn dieser zwar innerhalb der Verjährungsfrist des nationalen Rechts, aber bereits außerhalb der Ausschlussfrist des Artikel 35, des Übereinkommens geltend gemacht wird? EntscheidungstexteTE OGH 2021-08-05 2 Ob 19/21i TE OGH 2023-07-25 2 Ob 148/23p Beisatz: Der EuGH (C-510/21) entschied wie folgt: "Art 17 Abs 1 MÜ ist dahin auszulegen, dass die unzureichende medizinische Erstversorgung eines Reisenden an Bord eines Luftfahrzeugs, die zu einer Verschlimmerung der durch einen 'Unfall' im Sinne dieser Bestimmung verursachten Körperverletzung geführt hat, als Teil dieses Unfalls anzusehen ist." (T1)Beisatz: Der EuGH (C-510/21) entschied wie folgt: "Art 17 Absatz eins, MÜ ist dahin auszulegen, dass die unzureichende medizinische Erstversorgung eines Reisenden an Bord eines Luftfahrzeugs, die zu einer Verschlimmerung der durch einen 'Unfall' im Sinne dieser Bestimmung verursachten Körperverletzung geführt hat, als Teil dieses Unfalls anzusehen ist." (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133747

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.