OGH Rechtssatz RS0133917 (13Os130/21y (13Os131/21w) u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133917 Entscheidungsdatum28.11.2023 Geschäftszahl13Os130/21y (13Os131/21w); 13Os54/22y (13Os55/22w); 12Os61/22w; 14Os106/23d NormStGB §178 Rechtssatz§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.Paragraph 178, StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.
EntscheidungstexteTE OGH 2022-02-16 13 Os 130/21y TE OGH 2022-09-07 13 Os 54/22y Vgl TE OGH 2022-08-18 12 Os 61/22w Vgl; Beisatz: Hier: Keine solche Eignung im Fall von Falschangaben beim Contact Tracing im Zuge der Covid-19-Pandemie. (T1) TE OGH 2023-11-28 14 Os 106/23d vgl; Beisatz: Die Voraussetzung einer Erkrankung des Täters ist dem Tatbestand nicht zu entnehmen. (T2) Beisatz: hier: Tathandlung eines HIV-Infizierten, aber nicht (im Sinn einer Symptomatik nach § 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorenerkrankung für AIDS, BGBl 1994/35 idF BGBl 1994/819) an AIDS erkrankten Täters. (T3)Beisatz: hier: Tathandlung eines HIV-Infizierten, aber nicht (im Sinn einer Symptomatik nach Paragraph 2, der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorenerkrankung für AIDS, BGBl 1994/35 in der Fassung BGBl 1994/819) an AIDS erkrankten Täters. (T3) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133917