OGH Rechtssatz RS0133971 (8Ob81/21a)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0133971 Entscheidungsdatum22.04.2022 Geschäftszahl8Ob81/21a NormABGB §1472; ABGB §1473 RechtssatzEine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft im Sinne des § 1472 ABGB.Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein oder aufgrund eines Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft im Sinne des Paragraph 1472, ABGB.
EntscheidungstexteTE OGH 2022-04-22 8 Ob 81/21a Beisatz: Hier: Soweit § 1473 ABGB eine Erstreckung der Rechtswirkungen des § 1472 ABGB anordnet, bezieht er sich auf Gemeinschaften an denjenigen Rechten, die von der Ersitzung betroffen sind und gewährleistet, dass die Ersitzungszeit gegen alle Mitglieder der Rechtsgemeinschaft gleichzeitig abläuft. Eine Gesellschafterbeteiligung der begünstigten Körperschaft an einer anderen juristischen Person, der ihrerseits erst das betroffene Recht zukommt, wird von § 1473 ABGB nicht erfasst. (T1)Beisatz: Hier: Soweit Paragraph 1473, ABGB eine Erstreckung der Rechtswirkungen des Paragraph 1472, ABGB anordnet, bezieht er sich auf Gemeinschaften an denjenigen Rechten, die von der Ersitzung betroffen sind und gewährleistet, dass die Ersitzungszeit gegen alle Mitglieder der Rechtsgemeinschaft gleichzeitig abläuft. Eine Gesellschafterbeteiligung der begünstigten Körperschaft an einer anderen juristischen Person, der ihrerseits erst das betroffene Recht zukommt, wird von Paragraph 1473, ABGB nicht erfasst. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133971