OGH Rechtssatz RS0134043 (2Ob220/21y u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134043 Entscheidungsdatum26.03.2026 Geschäftszahl2Ob220/21y; 2Ob81/23k; 2Ob115/25p NormABGB §786 RechtssatzDer Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB bezweckt, den Pflichtteilsberechtigten durch die Information über Schenkungen in die Lage zu versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern oder wenigstens ungefähr abzuschätzen, um ihm die klageweise Geltendmachung gegen den Verpflichteten zu ermöglichen.Der Auskunftsanspruch nach Paragraph 786, ABGB bezweckt, den Pflichtteilsberechtigten durch die Information über Schenkungen in die Lage zu versetzen, seinen Pflichtteilsanspruch der Höhe nach zu beziffern oder wenigstens ungefähr abzuschätzen, um ihm die klageweise Geltendmachung gegen den Verpflichteten zu ermöglichen.
EntscheidungstexteTE OGH 2022-06-27 2 Ob 220/21y Beisatz: Dazu ist es erforderlich, den Gegenstand und – im Hinblick auf § 788 ABGB – den Zeitpunkt der Schenkung zu wissen. Bei Geldschenkungen ist der geschenkte Betrag zu beziffern. (T1)Beisatz: Dazu ist es erforderlich, den Gegenstand und – im Hinblick auf Paragraph 788, ABGB – den Zeitpunkt der Schenkung zu wissen. Bei Geldschenkungen ist der geschenkte Betrag zu beziffern. (T1) Beisatz: Bei Sachschenkungen muss der Auskunftspflichtige eine (eigene oder gar sachverständige) Bewertung nicht vornehmen, vielmehr liegt es am Berechtigten selbst, den Wert der geschenkten Sache einzuschätzen. (T2) TE OGH 2023-06-27 2 Ob 81/23k Beisatz wie T1; Beisatz wie T2 TE OGH 2026-03-26 2 Ob 115/25p Beisatz wie T1; Beisatz wie T2 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134043