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OGH Rechtssatz RS0134330 (4Ob1/23k)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134330 Entscheidungsdatum28.03.2023 Geschäftszahl4Ob1/23k NormZPO §22 ZPO §23 RechtssatzDie Sachentscheidung zwischen dem Kläger und dem namhaft gemachten Auktor im fortgesetzten Prozess begründet unmittelbare Rechtskraftwirkung gegen den bisherigen Beklagten und ist auch gegen diesen vollstreckbar, wenn er im Besitz der Sache geblieben war.

EntscheidungstexteTE OGH 2023-03-28 4 Ob 1/23k Der Beklagte wird als Inhaber einer (Höchstbetrags-)Hypothek in Anspruch genommen, behauptet jedoch, dieses Recht für einen Dritten auszuüben. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134330

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