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OGH Rechtssatz RS0134451 (4Ob71/23d)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134451 Entscheidungsdatum27.06.2023 Geschäftszahl4Ob71/23d NormABGB §92 Abs2 ABGB §97 RechtssatzWenn ein Ehegatte bei gesonderter Wohnungsnahme die Ehewohnung verlässt, darf der verbleibende Ehepartner diese in der Zwischenzeit nicht aufgeben, weil jeder Ehepartner das Recht behält, die Ehewohnung jederzeit und ohne Einholung der Zustimmung oder Gestattung durch den anderen Ehegatten zu betreten und zu benützen.

EntscheidungstexteTE OGH 2023-06-27 4 Ob 71/23d European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134451

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