3R58/23p
RIS Dokument GerichtOLG Innsbruck RechtssatznummerRI0100175 Entscheidungsdatum27.06.2023 Geschäftszahl3R58/23p NormUGB §244 Abs7 PSG §18 RechtssatzBei einer Privatstiftung können bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen einer Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen in analoger Anwendung des § 18 PSG iVm § 244 Abs 7 UGB – je nach konkreter Ausgestaltung des Stiftungsbeirats – ein aufsichtsratsähnlicher Stiftungsbeirat und dessen Mitglieder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nach § 244 Abs 7 UGB antragsberechtigt sein.Bei einer Privatstiftung können bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen einer Verpflichtung zur Aufstellung des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen in analoger Anwendung des Paragraph 18, PSG in Verbindung mit Paragraph 244, Absatz 7, UGB – je nach konkreter Ausgestaltung des Stiftungsbeirats – ein aufsichtsratsähnlicher Stiftungsbeirat und dessen Mitglieder zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nach Paragraph 244, Absatz 7, UGB antragsberechtigt sein.
EntscheidungstexteTE OLG Innsbruck 2023-06-27 3 R 58/23p European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100175