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33R21/23k

RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0001039 Entscheidungsdatum28.08.2023 Geschäftszahl33R21/23k NormZPO § 304ZPO Paragraph 304 RechtssatzDie Schadensmeldung des Beklagten an seine Haftpflichtversicherung, der nach einem Unfall wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen wird, ist gemeinschaftlich im Sinne von § 304 Abs 2 ZPO.Die Schadensmeldung des Beklagten an seine Haftpflichtversicherung, der nach einem Unfall wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen wird, ist gemeinschaftlich im Sinne von Paragraph 304, Absatz 2, ZPO.

EntscheidungstexteTE OLG Wien 2023-08-28 33 R 21/23k European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001039

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