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OGH Rechtssatz RS0134581 (8ObA28/23k)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134581 Entscheidungsdatum29.08.2023 Geschäftszahl8ObA28/23k NormArbVG §182 ArbVG §186 ArbVG §197 RechtssatzOb sich der beigezogene Sachverständige weiterer Subsachverständiger zur Erbringung seiner Leistung bedient, ist nicht ausschlaggebend, soweit dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dagegen können Kosten, die durch die Koordination mehrerer zu jeweils unterschiedlichen konkreten Fragestellungen – Fachgebieten – erforderlichen Sachverständigen entstehen, im Einzelfall als erforderlich angesehen werden.

EntscheidungstexteTE OGH 2023-08-29 8 ObA 28/23k Hier: Kosten des Europäischen Betriebsrats durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratungsleistungen. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134581

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