OGH Rechtssatz RS0134489 (6Ob166/22p)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134489 Entscheidungsdatum30.08.2023 Geschäftszahl6Ob166/22p NormZPO §549 RechtssatzWerden gegen den Unterlassungsauftrag nach § 549 ZPO Einwendungen erhoben, so ist gemäß § 549 Abs 5 iVm § 557 Abs 3 ZPO das ordentliche Verfahren durchzuführen und über den Anspruch mit Urteil zu entscheiden. Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass zwar die Voraussetzungen für die Erlassung des Unterlassungsauftrags gefehlt haben, wohl aber der Anspruch berechtigt ist, dann ist der Beklagte zur Unterlassung zu verurteilen. In einem solchen Fall ist auch der Unterlassungsauftrag aufrecht zu erhalten. Für die Sachentscheidung im ordentlichen Verfahren ist daher nicht mehr relevant, ob eine erhebliche, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigende Verletzung von Persönlichkeitsrechten iSd § 549 Abs 1 ZPO vorliegt.
Die Klage ist betreffend die materielle Anspruchsberechtigung vielmehr als „gewöhnliche“ Unterlassungsklage zu behandeln.Werden gegen den Unterlassungsauftrag nach Paragraph 549, ZPO Einwendungen erhoben, so ist gemäß Paragraph 549, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 557, Absatz 3, ZPO das ordentliche Verfahren durchzuführen und über den Anspruch mit Urteil zu entscheiden. Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass zwar die Voraussetzungen für die Erlassung des Unterlassungsauftrags gefehlt haben, wohl aber der Anspruch berechtigt ist, dann ist der Beklagte zur Unterlassung zu verurteilen. In einem solchen Fall ist auch der Unterlassungsauftrag aufrecht zu erhalten. Für die Sachentscheidung im ordentlichen Verfahren ist daher nicht mehr relevant, ob eine erhebliche, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigende Verletzung von Persönlichkeitsrechten iSd Paragraph 549, Absatz eins, ZPO vorliegt.
Die Klage ist betreffend die materielle Anspruchsberechtigung vielmehr als „gewöhnliche“ Unterlassungsklage zu behandeln.
EntscheidungstexteTE OGH 2023-08-30 6 Ob 166/22p European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134489