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OGH Rechtssatz RS0134518 (9Ob21/22m u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134518 Entscheidungsdatum18.03.2024 Geschäftszahl9Ob21/22m; 9Ob26/23y NormABGB §871 ABGB §922 Abs2 RechtssatzIm Irrtumsrecht ist mangels Lücke nicht davon auszugehen, dass infolge § 922 Abs 2 ABGB der Verkäufer für den durch den Produzenten veranlassten Geschäftsirrtum des Käufers im Rahmen des § 871 ABGB einzustehen hätte, auch wenn der Verkäufer selbst den Irrtum seines Kunden nicht erkannt hat bzw erkennen konnte.Im Irrtumsrecht ist mangels Lücke nicht davon auszugehen, dass infolge Paragraph 922, Absatz 2, ABGB der Verkäufer für den durch den Produzenten veranlassten Geschäftsirrtum des Käufers im Rahmen des Paragraph 871, ABGB einzustehen hätte, auch wenn der Verkäufer selbst den Irrtum seines Kunden nicht erkannt hat bzw erkennen konnte.

EntscheidungstexteTE OGH 2023-09-27 9 Ob 21/22m TE OGH 2024-03-18 9 Ob 26/23y European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134518

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