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3R89/23x

RIS Dokument GerichtOLG Innsbruck RechtssatznummerRI0100188 Entscheidungsdatum10.10.2023 Geschäftszahl3R89/23x NormZPO §475 Abs2 ZPO §514 Abs2 Rechtssatz§ 475 Abs 2 ZPO kann – auch im Rekursverfahren – analog auf alle Fälle angewendet werden, die ein Rechtsschutzbegehren im weiteren Sinn betreffen, wie zum Beispiel einen Verfahrenshilfeantrag.Paragraph 475, Absatz 2, ZPO kann – auch im Rekursverfahren – analog auf alle Fälle angewendet werden, die ein Rechtsschutzbegehren im weiteren Sinn betreffen, wie zum Beispiel einen Verfahrenshilfeantrag.

EntscheidungstexteTE OLG Innsbruck 2023-10-10 3 R 89/23x European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100188

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