OGH Rechtssatz RS0134628 (1Ob146/23m)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134628 Entscheidungsdatum23.10.2023 Geschäftszahl1Ob146/23m NormABGB §1311 AHG §1 RechtssatzWird im Amtshaftungsverfahren ein bloßer Vermögensschaden geltend gemacht, ist dieser nur aufgrund einer (vorwerfbaren) Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts, der Übertretung eines Schutzgesetzes nach § 1311 ABGB oder eines sittenwidrigen Verhaltens des Schädigers ersatzfähig.Wird im Amtshaftungsverfahren ein bloßer Vermögensschaden geltend gemacht, ist dieser nur aufgrund einer (vorwerfbaren) Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts, der Übertretung eines Schutzgesetzes nach Paragraph 1311, ABGB oder eines sittenwidrigen Verhaltens des Schädigers ersatzfähig.
EntscheidungstexteTE OGH 2023-10-23 1 Ob 146/23m European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134628