OGH Rechtssatz RS0134544 (6Ob158/22m u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134544 Entscheidungsdatum24.03.2026 Geschäftszahl6Ob158/22m; 1Ob104/23k; 5Ob184/23d; 8Ob118/23w; 10Ob54/23y; 10Ob41/23m; 7Ob31/24w; 8Ob93/25x NormABGB § 932 Abs1ABGB Paragraph 932, Abs1 RechtssatzBietet ein Dritter die Mängelbehebung an, ohne dabei aber auf den konkreten Vertragspartner zu verweisen, ist dies nicht als Angebot des Vertragspartners an den Käufer zu werten.
EntscheidungstexteTE OGH 2023-10-23 6 Ob 158/22m Generalimporteur, der eine Verbesserung (Software-Update) anbot, welches bei jeder Vertragswerkstatt des Generalimporteurs durchgeführt werden konnte. (T1) TE OGH 2023-12-20 1 Ob 104/23k vgl; Beisatz wie T1 TE OGH 2023-12-19 5 Ob 184/23d TE OGH 2024-01-11 8 Ob 118/23w vgl aber; Beisatz: Ein Käufer, der unter Hinweis auf die Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird und dieses Update in der Werkstätte der beklagten Händlerin durchführen lässt, muss dieses Verhalten dahin verstehen, dass die Gewährleistung aus dem Verkauf eines den geltenden Abgasvorschriften widersprechenden Fahrzeugs anerkannt und auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung verzichtet wird. (T2)vergleiche aber; Beisatz: Ein Käufer, der unter Hinweis auf die Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird und dieses Update in der Werkstätte der beklagten Händlerin durchführen lässt, muss dieses Verhalten dahin verstehen, dass die Gewährleistung aus dem Verkauf eines den geltenden Abgasvorschriften widersprechenden Fahrzeugs anerkannt und auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung verzichtet wird. (T2) Anm: Vgl bereits 8 Ob 40/23zAnmerkung, Vgl bereits 8 Ob 40/23z TE OGH 2024-03-12 10 Ob 54/23y TE OGH 2024-04-16 10 Ob 41/23m vgl; Beisatz: Hier: Die beklagte Händlerin hat bis zur Revision nicht bestritten, dass die (versuchte) Mängelbehebung bei ihr durchgeführt wurde. (T3) TE OGH 2024-04-17 7 Ob 31/24w vgl; Beisatz: Hier: Software-Update (Dieselskandal) wurde von einem anderen Unternehmen aufgespielt. (T4) TE OGH 2026-03-24 8 Ob 93/25x Beisatz: Hier: Beurteilung des Ablaufs der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung eines von der Generalimporteurin betreffend den Motortyp EA288 im Juni 2019 versendeten Schreibens ("Abgasskandal") (T5) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134544