Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

34R210/23v; 34R35/25

RIS Dokument GerichtLG für ZRS Wien RechtssatznummerRWZ0000240 Entscheidungsdatum22.07.2025 Geschäftszahl34R210/23v; 34R35/25 NormABGB §339 ZPO §457 RechtssatzBei einer Besitzstörungsklage gegen einen Mitbesitzer ist ausschließlich zu erörtern, ob dieser dem Kläger durch die Störung in der bisherigen Gebrauchsart den Besitz an der gemeinschaftlichen Sache gänzlich oder teilweise entzieht (bzw eine sonstige wesentliche Störung der Gebrauchsordnung vorliegt).

EntscheidungstexteTE LG für ZRS Wien 2023-11-28 34 R 210/23v TE LG für ZRS Wien 2025-07-22 34 R 35/25 European Case Law IdentifierECLI:AT:LG00003:2023:RWZ0000240

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.