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OGH Rechtssatz RS0134635 (8ObA66/23y)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134635 Entscheidungsdatum13.12.2023 Geschäftszahl8ObA66/23y NormBStFG §21 Abs12 ArbVG §110 RechtssatzNach § 21 Abs 12 BStFG 2015 hat der Betriebsrat ein Recht auf Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das Aufsichtsorgan, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich beim Fonds um einen Tendenzbetrieb im Sinne des § 132 Abs 1 ArbVG handelt, wobei diese Arbeitnehmervertreter bei Beschlüssen, die politische, koalitionspolitische, konfessionelle, wissenschaftliche, erzieherische oder karitative Zwecke betreffen, nicht stimmberechtigt sind.Nach Paragraph 21, Absatz 12, BStFG 2015 hat der Betriebsrat ein Recht auf Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das Aufsichtsorgan, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich beim Fonds um einen Tendenzbetrieb im Sinne des Paragraph 132, Absatz eins, ArbVG handelt, wobei diese Arbeitnehmervertreter bei Beschlüssen, die politische, koalitionspolitische, konfessionelle, wissenschaftliche, erzieherische oder karitative Zwecke betreffen, nicht stimmberechtigt sind.

EntscheidungstexteTE OGH 2023-12-13 8 ObA 66/23y European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134635

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.