OGH Rechtssatz RS0134615 (1Ob172/23k u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134615 Entscheidungsdatum21.11.2024 Geschäftszahl1Ob172/23k; 1Ob161/24v; 9Ob101/24d NormAHG §1 TSchG §30 Abs1 K-LSiG §6 Abs5 K-LSiG RechtssatzDer Verwahrer abgenommener Tiere im Sinn des § 30 Abs 1 TSchG handelt in Vollziehung der Gesetze, auch wenn die Verwahrung auf einem zwischen ihm und der Behörde geschlossenen Verwahrungsvertrag beruht.Der Verwahrer abgenommener Tiere im Sinn des Paragraph 30, Absatz eins, TSchG handelt in Vollziehung der Gesetze, auch wenn die Verwahrung auf einem zwischen ihm und der Behörde geschlossenen Verwahrungsvertrag beruht.
EntscheidungstexteTE OGH 2023-12-20 1 Ob 172/23k Die Weitergabe bzw das Anbot zur Weitergabe steht wiederum in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwahrung und den – die amtliche Verwahrung beendenden – Akten der Rückstellung nach § 37 Abs 3 TSchG bzw des (rechtskräftigen) Verfalls nach § 37 Abs 3 iVm § 40 TSchG. (T1)Die Weitergabe bzw das Anbot zur Weitergabe steht wiederum in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwahrung und den – die amtliche Verwahrung beendenden – Akten der Rückstellung nach Paragraph 37, Absatz 3, TSchG bzw des (rechtskräftigen) Verfalls nach Paragraph 37, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 40, TSchG. (T1) Die zwangsweise Abnahme von Tieren nach § 37 TSchG und die Verweigerung von deren Herausgabe nach § 37 Abs 3 iVm § 30 TSchG durch die Behörde sind Akte der Hoheitsverwaltung, sodass über eine allfällige Herausgabeklage gegen den Rechtsträger nach § 137 B-VG der VfGH zu erkennen hätte. (T2)Die zwangsweise Abnahme von Tieren nach Paragraph 37, TSchG und die Verweigerung von deren Herausgabe nach Paragraph 37, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 30, TSchG durch die Behörde sind Akte der Hoheitsverwaltung, sodass über eine allfällige Herausgabeklage gegen den Rechtsträger nach Paragraph 137, B-VG der VfGH zu erkennen hätte. (T2) Mit Ausführungen zur Unterscheidung im Vergleich zum Sequester iSd § 968 ABGB. (T3)Mit Ausführungen zur Unterscheidung im Vergleich zum Sequester iSd Paragraph 968, ABGB. (T3) TE OGH 2024-10-24 1 Ob 161/24v Beisatz wie T1 TE OGH 2024-11-21 9 Ob 101/24d Beisatz: Hier: Handeln nach dem Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG) (T4) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134615