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OGH Rechtssatz RS0134685 (7Ob193/23t)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134685 Entscheidungsdatum24.01.2024 Geschäftszahl7Ob193/23t NormABGB §928 ABGB §922 RechtssatzDie Zusage des Freiseins von Servituten verpflichtet selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung.

EntscheidungstexteTE OGH 2024-01-24 7 Ob 193/23t Auf § 928 erster Satz ABGB kann sich der Veräußerer nicht berufen, weil auch ein in die Augen fallender Zustand des Kaufobjekts im Falle einer ausdrücklichen Zusage der Lastenfreiheit die Gewährleistungspflicht nicht aufhebt; in einem solchen Fall kann sich der Erwerber ja auf die Zusage des Veräußerers verlassen und von einer näheren Prüfung des Objekts Abstand nehmen. (T1)Auf Paragraph 928, erster Satz ABGB kann sich der Veräußerer nicht berufen, weil auch ein in die Augen fallender Zustand des Kaufobjekts im Falle einer ausdrücklichen Zusage der Lastenfreiheit die Gewährleistungspflicht nicht aufhebt; in einem solchen Fall kann sich der Erwerber ja auf die Zusage des Veräußerers verlassen und von einer näheren Prüfung des Objekts Abstand nehmen. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134685

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