OGH Rechtssatz RS0134724 (6Ob177/23g)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134724 Entscheidungsdatum21.02.2024 Geschäftszahl6Ob177/23g NormZPO §184 RechtssatzOb bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd § 184 ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.Ob bei der Beantwortung durch die befragte Partei iSd Paragraph 184, ZPO zu Recht verweigert werden kann, ist (auch) der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu berücksichtigen.
EntscheidungstexteTE OGH 2024-02-21 6 Ob 177/23g Rechtswidriges Verhalten fällt aber nicht unter den Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134724