6R329/23f
RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0001068 Entscheidungsdatum12.03.2024 Geschäftszahl6R329/23f NormGmbHG § 93 Abs 1GmbHG Paragraph 93, Absatz eins RechtssatzDie Löschung einer GmbH im Firmenbuch setzt die Erklärungen sämtlicher Liquidatoren voraus, dass die Liquidation ordnungsgemäß im Sinne der §§ 90 ff GmbHG zum Abschluss gebracht wurde. Die Erklärung, ihnen sei nach Beendigung der Liquidation die Entlastung erteilt worden, genügt nicht.Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch setzt die Erklärungen sämtlicher Liquidatoren voraus, dass die Liquidation ordnungsgemäß im Sinne der Paragraphen 90, ff GmbHG zum Abschluss gebracht wurde. Die Erklärung, ihnen sei nach Beendigung der Liquidation die Entlastung erteilt worden, genügt nicht.
EntscheidungstexteTE OLG Wien 2024-03-12 6 R 329/23f European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001068