OGH Rechtssatz RS0134756 (4Ob128/23m)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134756 Entscheidungsdatum04.04.2024 Geschäftszahl4Ob128/23m NormABGB §1052 A ABGB §1052 B1 BTVG §10 RechtssatzDas Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach § 1052 ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach § 10 BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.Das Zurückbehaltungsrecht des Erwerbers nach Paragraph 1052, ABGB in Hinblick auf einen Ratenplan nach Paragraph 10, BTVG kann sich auch auf frühere als die letzte der Raten erstrecken.
EntscheidungstexteTE OGH 2024-04-04 4 Ob 128/23m Die Zahlung entsprechend einem Ratenplan ist zwar an das Zug-um-Zug-Prinzip angelehnt, aber dennoch stehen die einzelnen Leistungen nicht in funktionellem Synallagma zu den Raten. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134756