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OGH Rechtssatz RS0134782 (9Ob70/23v)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134782 Entscheidungsdatum24.04.2024 Geschäftszahl9Ob70/23v NormABGB §880a ABGB §1489 RechtssatzDie Verjährung von Ansprüchen aus einer abstrakten Garantie kann auch schon vor Ablauf ihrer Befristung beginnen.

EntscheidungstexteTE OGH 2024-04-24 9 Ob 70/23v Der Begünstigte hat es grundsätzlich nicht in der Hand, den Beginn der Verjährungsfrist durch die Wahl der Berechnung des Schadens im Grundverhältnis (objektiv-abstrakt oder subjektiv-konkret) hinauszuschieben. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134782

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