OGH Rechtssatz RS0134852 (2Ob81/24m)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134852 Entscheidungsdatum28.05.2024 Geschäftszahl2Ob81/24m NormABGB §590 NO §70 Rechtssatz§ 590 ABGB ist kraft teleologischer Reduktion entgegen dem Verweis in § 70 NO bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form eines notariellen Protokolls durch einen Blinden nicht anzuwenden.Paragraph 590, ABGB ist kraft teleologischer Reduktion entgegen dem Verweis in Paragraph 70, NO bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form eines notariellen Protokolls durch einen Blinden nicht anzuwenden.
EntscheidungstexteTE OGH 2024-05-28 2 Ob 81/24m Ob der vorlesende Notar auch Verfasser der letztwilligen Verfügungen war, spielt daher für deren Formgültigkeit keine Rolle. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134852