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33R45/24s

RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0001070 Entscheidungsdatum04.06.2024 Geschäftszahl33R45/24s NormZPO § 18 Abs 2ZPO Paragraph 18, Absatz 2 RechtssatzAm Zwischenverfahren über die Zurückweisung einer Nebenintervention sind der Intervenient und jene Prozesspartei beteiligt, die die Zurückweisung beantragt hat. Eine Prozesspartei, die sich nicht gegen die Nebenintervenienten gewendet hat, ist nicht rechtsmittellegitmiert. Ein Recht, die Unterstützung des Nebenintervenienten „zu genießen“, ist aus der Prozessordnung nicht abzuleiten (so auch RS0035743; RS0106174).

EntscheidungstexteTE OLG Wien 2024-06-04 33 R 45/24s European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001070

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