6R209/24k
RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0001116 Entscheidungsdatum20.08.2024 Geschäftszahl6R209/24k NormUGB § 38UGB Paragraph 38 RechtssatzEin Haftungsausschluss muss - wenn dies der Publizitätsakt nach § 38 Abs 4 UGB ist - "beim Unternehmensübergang" in das Firmenbuch eingetragen werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang reicht aus.Ein Haftungsausschluss muss - wenn dies der Publizitätsakt nach Paragraph 38, Absatz 4, UGB ist - "beim Unternehmensübergang" in das Firmenbuch eingetragen werden. Ein enger zeitlicher Zusammenhang reicht aus.
EntscheidungstexteTE OLG Wien 2024-08-20 6 R 209/24k Nach Ablauf eines Monats seit dem Unternehmensübergang liegt ein derartiger enger zeitlicher Zusammenhang nicht mehr vor. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001116