OGH Rechtssatz RS0134947 (4Ob77/24p)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0134947 Entscheidungsdatum22.10.2024 Geschäftszahl4Ob77/24p NormABGB §43 RechtssatzDer Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf § 43 ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf Paragraph 43, ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.
EntscheidungstexteTE OGH 2024-10-22 4 Ob 77/24p European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134947