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OGH Rechtssatz RS0135286 (2Ob108/24g)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0135286 Entscheidungsdatum12.12.2024 Geschäftszahl2Ob108/24g NormAußStrG 2005 §176 Abs2 RechtssatzDie Sicherstellung nach § 176 Abs 2 AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach § 781 ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende Ansprüche sind aber jedenfalls nicht sicherzustellen.Die Sicherstellung nach Paragraph 176, Absatz 2, AußStrG erfasst Pflichtteilsansprüche auch insoweit, als sie sich aus der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen nach Paragraph 781, ABGB errechnen und sie im Nachlass Deckung finden. Über den Wert der Verlassenschaft hinausgehende Ansprüche sind aber jedenfalls nicht sicherzustellen.

EntscheidungstexteTE OGH 2024-12-12 2 Ob 108/24g European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135286

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